Alternative Streitbeteiligung

11. Oktober 2016 - Seit 9. Jänner 2016 gelten wesentliche Bestimmungen des Alternative-Streitbeilegungsgesetzes (ASTG). Unternehmer können sich bei Streitigkeiten anstelle eines Gerichtsverfahren auch freiwillig einem alternativen Streitbeilegungs-Verfahren (AS-Verfahren) unterziehen. Betreiber eines Webshops oder sonstigen online Vertriebsformen müssen immer einen Link zur Online Streitbeilegungsplattform auf Ihrer Website einbauen.

Die WKOÖ empfiehlt einen zusätzlichen Menüpunkt "Streitschlichtung" mit folgendem Inhalt anzulegen:„Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/odr - wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir an diesem Streitschlichtungsverfahren nicht teilnehmen.Allgemeine Streitschlichtung gemäß Alternativen Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) - wir unterwerfen uns nicht diesem Alternativen Streitschlichtungsverfahren.“

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