Abmahnungen vorbeugen - Google Fonts DSGVO-konform verwenden

18. November 2022 - Nach wie vor sind Abmahnungen in Bezug auf Google Fonts in Deutschland und Österreich ein Thema. Im Internet kursieren die unterschiedlichsten Empfehlungen und Informationen.

Unabhängig davon, ob Ihre Website diese Fonts bereits datenschutzkonform verwendet oder nicht - diese ersten Wellen sind vermutlich erst der Anfang. Momentan wird bereits hinsichtlich einer Abmahnung in Bezug auf Google Analytics spekuliert.
Um dem Ganzen vorzubeugen empfiehlt sich einerseits, die eigene Datenschutzerklärung, sowie den Cookie-Hinweis aktuell zu halten. Dies ist ein fortlaufender Prozess, welcher aufgrund unterschiedlicher PlugIns die auf der Website zum Einsatz kommen, laufend evaluiert werden sollte. Alternativ kauft man diese Leistung zu, beispielsweise über unseren Partner Webcare. Mehr dazu unten.

Weiters sollten die aktuell vorhandenen Empfehlungen ehestmöglich umgesetzt werden, beispielsweise die lokale Integration der Google Fonts um eventuelle Verbindungen und somit Datentransfers zu Google-Server in den USA zu vermeiden.

Die geforderten Summen sind selten hoch und rechtfertigen meist nicht einen Anwalt zu bemühen. Dennoch sollte eine solche Abmahnung genau geprüft werden, bevor Geld überwiesen wird.
Die bisherigen Abmahnungen legen den Verdacht nahe, dass diese automatisch mittels Bots ausgeführt wurden, was wiederum die Rechtmäßigkeit einer Schadenersatzforderung in Frage stellt. Da angeblich auch bereits Gegenklagen existieren, wird das Thema wohl in Kürze durch die Gerichte entschieden.

Somit sollte grundlegend der Einsatz externer Tools, bzw. PlugIns überprüft werden. Die meisten Websites generieren Mehrwert durch die Integration dieser Programme. Damit verbunden ist die verpflichtende Ausweisung der zugehörigen Informationen in der Datenschutzerklärung und dem Cookie Hinweis.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist dies ein laufener Prozess, da eine Website üblicherweise Updates erhält, bzw. erweitert wird. Um dies zu automatisieren sind wir eine Partnerschaft mit Webcare eingegangen.

Das Unternehmen konzentriert sich auf das Bereitstellen juristisch aktueller und korrekter Texte für die Datenschutzerklärung einerseits, sowie der korrekten Darstellung des Impressums und der Cookie Notice andererseits. Zudem werden alle Cookies erfasst, kategorisiert und somit dem korrekten Verwendungszweck zugewiesen.

Mehr Informationen dazu übermitteln wir gerne per Mail, bzw. telefonisch. info@sbx-online.com, 07252 / 41648-12

Zur Übersicht